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Digitalverband kritisiert Fondsstandortgesetz: Reform der Mitarbeiterbeteiligung geht an der Realität vorbei

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Am 20. Januar 2021 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Stärkung des Fondsstandortes Deutschland (Fondsstandortgesetz, FOG) im Kabinett beschlossen. Er soll aufsichtsrechtliche und steuerliche Maßnahmen zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschlands bündeln und umfasst unter anderem auch eine Reform der Mitarbeiterbeteiligung. Eine verbesserte steuerliche Regelung soll die Beteiligung von Mitarbeitern an Start-ups sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen stärker fördern.

Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg: „Die heute im Bundeskabinett beschlossene Neuregelung bei der Mitarbeiterbeteiligung ist für die Startups in Deutschland leider eine Enttäuschung. Von ihr werden zu wenige Startups profitieren, es bleiben zu viele steuerliche Risiken für die Mitarbeiter und die steuerlichen Freibeträge sind deutlich zu niedrig und mit zu großen Einschränkungen versehen. Wenn wir Startups im weltweiten Wettbewerb um die besten Mitarbeiter ein Instrument an die Hand geben wollen, um attraktive Vergütungspakete zu schnüren, dann muss man festhalten: Mit dem jetzt auf den Weg gebrachten Fondsstandortgesetz wird das nicht gelingen.“

Beteiligungsprogramme sind nach Einschätzung des Bitkom heute für viele Mitarbeiter nicht attraktiv, weil sie bereits bei der Übertragung Lohnsteuer für die ihnen überlassenen Anteile bezahlen müssen. Damit werde eine nicht unerhebliche Steuerlast zu einem Zeitpunkt fällig, an dem der Mitarbeiter die Anteile in aller Regel noch nicht veräußert hat und auch gar nicht veräußern kann. „Künftig soll diese Steuerlast zwar grundsätzlich erst beim Verkauf der Anteile entstehen, allerdings werden erneut nicht notwendige und nicht nachvollziehbare Einschränkungen gemacht. So werden die Mitarbeiter spätestens nach zehn Jahren oder beim Arbeitgeberwechsel zur Kasse gebeten, auch wenn überhaupt keine Anteile verkauft und somit keine Einnahmen erzielt werden. Eine Mitarbeiterbeteiligung ist aber nur dann in der Breite attraktiv, wenn es keine steuerlichen Risiken gibt. Die Besteuerung sollte daher ausnahmslos erst beim Anteilsverkauf erfolgen“, so Berg weiter.

Im Gesetzentwurf müsse zudem klargestellt werden, dass auch Anteilsoptionen berücksichtigt werden, da viele Startups ihre Mitarbeiter auf diesem Weg am Unternehmen beteiligen. Zudem sollte die Förderung nach Meinung des Bitkom nicht nur bis zum zehnten Jahr nach der Unternehmensgründung erfolgen. Um Standortnachteile für langsamer wachsende Startups etwa im forschungsintensiven Hightech-Sektor zu vermeiden, müsse diese Grenze auf mindestens 15 Jahre angehoben werden.

Zu kurz greife auch die Erhöhung des steuerlichen Freibetrags für Mitarbeiterbeteiligungen von 360 auf 720 Euro. „Wenn wir im internationalen Wettbewerb bestehen wollen, brauchen wir einen Freibetrag von mindestens 5.000 Euro. Dazu kommt: Der Freibetrag soll nach aktuellen Planungen nur dann gelten, wenn das Beteiligungsprogramm allen Mitarbeitern offensteht, die mindestens ein Jahr bei dem Unternehmen beschäftigt sind. Das geht an der Realität in vielen Startups vorbei, die vor allem Mitarbeiter aus der Gründungsphase und solche in Schlüsselpositionen über Beteiligungsprogramme binden wollen“, so Berg abschließend.

Zum Hintergrund: Nach einer Umfrage unter 206 Startups im Auftrag des Digitalverbands Bitkom würde jeder zweite Gründer (50 Prozent) gerne Mitarbeiter beteiligen, tut dies jedoch wegen unattraktiver rechtlicher Bedingungen nicht. Zwei Drittel (68 Prozent) fordern, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen dringend verbessert werden müssen. Aktuell sind in jedem zehnten Startup (zehn Prozent) ausschließlich die Führungskräfte mit Unternehmensbeteiligungen ausgestattet. In rund jedem Fünften (22 Prozent) sind es die Führungskräfte und einzelne ausgewählte Mitarbeiter. Die Beteiligung aller Mitarbeiter ist die große Ausnahme (acht Prozent). (DFPA/jpw1)

Quelle: Pressemitteilung Bitkom

Der Bitkom – Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. mit Sitz in Berlin ist der Digitalverband Deutschlands. Der 1999 gegründete Verband vertritt mehr als 2.700 Unternehmen der digitalen Wirtschaft, unter ihnen gut 1.000 Mittelständler, über 500 Startups und nahezu alle Global Player.

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