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Dvigo AG aus Hamburg Erwerb von Software – Einladung ordentliche Hauptversammlung

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DAVIGO AG

Hamburg

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der

am 8. November 2019, 16:30 Uhr,

in den Räumen der Notare am Alstertor,
Alstertor 14, 20095 Hamburg,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

I.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2018

Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der DAVIGO AG, Heimhuder Straße 52, 20148 Hamburg, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt daher keinen Beschluss zu fassen.

2.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschluss über die Zustimmung zum Abschluss eines Kooperationsvertrag mit der Trans-Index AG mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des Kooperationsvertrages zwischen der DAVIGO AG und der Trans-Index AG zuzustimmen

Der Vertrag hat den folgenden wesentlichen Inhalt:

– Die Trans-Index AG hat eine Software mit einem KI-gestützten Algorithmus entwickelt, der täglich Börsen- und weitere Daten von Unternehmen sammelt und analysiert, um Relationen zwischen der Entwicklung des Marktes und jeder einzelnen Unternehmensbewertung herzustellen (der „Equity Agent“). Diese Software ist für den Geschäftserfolg der DAVIGO AG maßgeblich.

– Der Kooperationsvertrag regelt die Nutzungsüberlassung der Software an die DAVIGO AG und die Verpflichtung der DAVIGO AG zur finanziellen Förderung der Trans-Index AG im Hinblick auf die Wartung- und Weiterentwicklung der Software.

– Ab Erreichen eines bestimmten Milestones soll der DAVIGO AG das Recht zustehen, die Software gegen Gewährung von Aktien zu erwerben.

– Die Trans-Index AG soll in Abhängigkeit des Wertes der Software bis maximal 50% an der DAVIGO AG beteiligt werden, gegebenenfalls mit Besserungsmöglichkeit, sollte sich der Wert der Software nach Erwerb durch die DAVIGO AG durch Neuerungen, Ergänzungen und Weiterentwicklungen derart erhöhen, dass deren Wert im Verhältnis zum Unternehmenswert der DAVIGO AG mindestens 50% entspricht.

Der Entwurf des Vertrages liegt in den Geschäftsräumen der DAVIGO AG, Heimhuder Straße 52, 20148 Hamburg, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift des Entwurfs zugesandt. Ferner wird der Entwurf in der Hauptversammlung zugänglich sein.

5.

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zur Änderung der Satzung zu fassen:

§ 2.1 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neugefasst:

 

Weiterer Unternehmensgegenstand ist die Beratung, operative Unterstützung und Daten-Analytik von Beteiligungsunternehmen, insbesondere von Start-Ups und Tochtergesellschaften des Unternehmens sowie die Bereitstellung von Schnittstellen zur Nutzung durch Finanzsoftware und/oder Finanzsoftware zur Nutzung jeweils durch Dritte gegen Entgelt. Nicht Gegenstand des Unternehmens ist die Anlagevermittlung, die Anlageberatung, Finanzportfolioverwaltung, die Anlagestrategieempfehlung/Anlageempfehlung sowie das Erstellen von Finanzanalysen.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das erste Rumpfgeschäftsjahr beschließt.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 9.1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 ff. AktG aus drei Mitgliedern zusammen, wovon alle drei Mitglieder von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, die folgenden Personen als Mitglieder des Aufsichtsrats wiederzuwählen:

a)

Herrn Dr. rer. nat. Albin Walther, Hamburg, Area Manager,

b)

Herrn Dr. rer. medic. Karsten Busch, Hamburg, Unternehmensberater,

c)

Frau Julia Thormählen, Kremperheide, Finanzberaterin.

7.

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft

Das bei Einberufung dieser Hauptversammlung eingetragene Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.447.730,00 und ist eingeteilt in 144.773 auf den Namen lautende Stückaktien.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Das derzeitige Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1.447.730,00 eingeteilt in 144.773 auf den Namen lautende Stückaktien, wird gegen Bareinlagen um bis zu EUR 300.000,00, und zwar durch Ausgabe von bis zu 30.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 10,00 je Aktie („Neue Aktien“) erhöht. Die Neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem die Kapitalerhöhung in das Handelsregister eingetragen wird, gewinnberechtigt. Die neuen Aktien werden zu einem Ausgabebetrag von EUR 15,00 je Aktie ausgegeben.

b)

Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht gewährt. Bezugsberechtigt sind die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre der im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung wirksam ausgegeben Aktien. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebotes.

c)

Nicht aufgrund im Rahmen der Ausübung des gesetzlichen Bezugsrechts gezeichnete Neue Aktien können vom Vorstand frei bei Dritten platziert werden. Der Vorstand wird insoweit ermächtigt, bis zum 31. Januar 2020, 24:00 Uhr, die Aktien durch Privatplatzierung und/oder ein öffentliches Angebot bestens, jedoch mindestens zum unter a) festgesetzten Ausgabebetrag, unmittelbar oder über ein Kreditinstitut oder einen sonstigen mit der Abwicklung beauftragten Emissionsmittler zu platzieren.

d)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die weiteren Bedingungen für die Ausgabe der Aktien, festzulegen.

e)

Der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrates werden ermächtigt, die Durchführung der Kapitalerhöhung auch in mehreren Tranchen zum Handelsregister anzumelden.

f)

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird unwirksam, wenn nicht bis zum 31. Januar 2020 Neue Aktien gezeichnet wurden und die Kapitalerhöhung insoweit nicht bis zum 30. April 2020 durchgeführt wurde. Eine Durchführung der Kapitalerhöhung nach Ablauf der Frist ist unzulässig.

g)

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung des II. § 4 Ziffer 1 der Satzung (Grundkapital) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

II.
Gesamtzahl der Aktien

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.447.730,00 und ist in 144.773 auf den Namen lautenden Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt gemäß § 18 Ziffer 1 der aktuellen Fassung der Satzung der Gesellschaft in der Hauptversammlung eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte 144.773 beträgt.

III.
Teilnahmevoraussetzungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß III. C. § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 1. November 2019, zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse zugehen:

DAVIGO AG
Vorstand
Herrn Simon Marbach
Heimhuder Straße 52
20148 Hamburg
E-Mail: [email protected]
 

Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Im Verhältnis zur DAVIGO AG gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär wegen § 10 Absatz 1 Satz 3 Aktiengesetz in Verbindung mit § 67 Absatz 1 Aktiengesetz nur derjenige, der im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist (§ 67 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz).

Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem Anmeldeschlusstag
(1. November 2019, 24:00 Uhr) bei der Gesellschaft eingehen, werden aus organisatorischen Gründen bis zum Schluss der Hauptversammlung nicht in das Aktienregister eingetragen (Umschreibestopp). Sie können daher aus eigenem Recht keine Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien ausüben. In diesen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis zur Umschreibung noch bei dem für die betreffenden Aktien im Aktienregister eingetragenen Aktionär.

IV.
Stimmrechtvertretung

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der DAVIGO AG bedürfen der Schriftform. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erklärten Bevollmächtigung stehen die für die Anmeldung genannte Adresse und E-Mail-Adresse zur Verfügung.

V.
Anträge und Verlangen von Aktionären

Anträge und Verlangen von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

DAVIGO AG
Abteilung Investor Relations
Herrn Simon Marbach
Heimhuder Straße 52
20148 Hamburg
E-Mail: [email protected]
 

Anträge von Aktionären, die unter vorstehender Adresse bis zum Ablauf des 24. Oktober 2019 bei uns eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter

www.DAVIGO.ai
öffentlich zugänglich gemacht. Verspätete oder anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Hamburg, im September 2019

DAVIGO AG

Der Vorstand

PRESSEKONTAKT

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Steffen Steuer

Frankfurter Str. 74
64521 Groß-Gerau

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E-Mail : [email protected]
Telefon: +49 (0) 6152 9553589

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