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Das Neueste

BaFin warnt: Kapitalswiss/Orion Consulting kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie Orion Consulting Ltd., St. Vincent und Grenandinen, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Source For Alpha holt Investmentexperten an Bord

Der Frankfurter Vermögensverwalter Source For Alpha verstärkt sein Team. Seit April 2019 ergänzt Joachim Höpcker das Unternehmen im Bereich Kundenbetreuung und Portfoliomanagement. Damit wird Source For Alpha dem zunehmenden Interesse vonseiten privater und institutioneller Anleger gerecht, auf das der systematische Investment-Prozess auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse stößt.

Europäischer Assetmanager erweitert digitales Angebot für Vertriebspartner

Der Asset Manager Candriam hat den Launch von „CRIS“ bekannt gegeben, den „Candriam Robo Investment Simulator“. Der Geldanlage-Simulator erweitert das Angebot an digitalen Services, das Candriam für seine Vertriebspartner entwickelt. Damit will der Assetmanager insbesondere Partnerschaften mit unabhängigen Finanzberatern sowie Bank- und Versicherungsnetzwerken stärken.

Was sich im Mai alles ändert

Verbraucher erwarten ab 1. Mai mehrere Änderungen durch den Gesetzgeber. Aus dem Bereich der Finanzen sind gleich zwei besonders interessant.

Reform der Riester-Rente in Planung

Die SPD und Union haben es bereits im Koalitionsvertrag festgelegt: Die Riester-Rente soll reformiert werden, da sie unter den Sparern nicht den besten Ruf hat.

Geld sparen bei selbst gekauften Medikamenten

Arzneimittel ohne Verschreibungspflicht erhalten Verbraucher ohne Rezept in der Apotheke, müssen sie aber auch selbst bezahlen. Dabei lassen sich durchaus einige Euros sparen.

DS Terra Bau GmbH – Insolvenzeröffnung

Das am 08.02.2019 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 24.04.2019 um 11.30 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.

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