Der Deutsche Anwaltverein (DAV) spricht sich für eine dauerhafte Implementierung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) aus, befürwortet allerdings einige ergänzende Regelungen mit dem Ziel, die Effizienz des Musterverfahrens durch Straffung und Beschleunigung zu verbessern.