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Kommentar: DORA eröffnet bedeutende Möglichkeiten

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Die Auslagerung von digitalen Dienstleistungen an große internationale Cloud-Anbieter birgt erhebliche Risiken für den Finanzsektor, betont Mark Branson, der Präsident der BaFin. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen deutsche Finanzunternehmen mit der Digitalisierung Schritt halten. Dabei dürfen sie nicht unterschätzen, wie abhängig sie von bestimmten Dienstleistern geworden sind. Laut Branson haben große internationale Cloud-Anbieter eine starke Marktmacht. Einige Auslagerungsunternehmen arbeiten für über 150 verschiedene regulierte Finanzinstitute in Deutschland. Störungen bei diesen Dienstleistern können den Finanzsektor erheblich beeinträchtigen. Ein aktuelles Beispiel dafür ist der Diebstahl von Bankkundendaten bei deutschen Kreditinstituten aufgrund eines Datenlecks bei einem Dienstleister für den Kontowechsel. Branson fordert Unternehmen auf, sich davor zu schützen und sich die Frage zu stellen, ob es möglich ist, kurzfristig Systeme von einem Anbieter zum anderen zu transferieren. Der Digital Operational Resilience Act (DORA) ist eine EU-Verordnung, die darauf abzielt, die Widerstandsfähigkeit digitaler Dienstleistungen und Aktivitäten im Finanzsektor sicherzustellen. Der Gesetzesentwurf legt Regelungen und Anforderungen fest, um operationelle Risiken im Zusammenhang mit Informationstechnologie und digitalen Prozessen zu minimieren und die Integrität des Finanzsystems zu schützen. Die BaFin hat bereits seit einiger Zeit ein Auge auf die Widerstandsfähigkeit großer Cloud-Dienstleister. Mit DORA wird es der BaFin nach Bransons Meinung künftig leichter fallen, stärkeren Einfluss auf diese auszuüben. Durch DORA können Aufsichtsbehörden in Europa Verflechtungen und Marktkonzentrationen bei Dienstleistern besser erkennen und kritische Dienstleister gemeinsam überwachen. Dies erhöht die operative Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems, was die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Digitalisierung ist.

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