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Das Neueste

OLG Braunschweig – Musterverfahrensantrag – Volkswagen AG

Deka Investment GmbH gegen Volkswagen AG
hat der 3. Zivilsenat durch den Richter am Oberlandesgericht Dr. Hoffmann, den Richter am Oberlandesgericht Dr. Pansegrau und die Richterin am Landgericht Siegfried am 18. April 2018 beschlossen: Die Besorgnis der Befangenheit des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Dr. Jäde und des Richters am Oberlandesgericht Stephan wird für unbegründet erklärt.

Teure Immobilien, hohe Kredite: Darlehenshöhe steigt weiter

Hausbauer und Käufer haben im April 2018 fünf Euro weniger für die Tilgung ihres Darlehens ausgegeben als im Vormonat. Die Standardrate beträgt 465 Euro und befinde sich damit nach wie vor auf einem historisch niedrigen Niveau. Zum Vergleich: Im April 2011 lag die durchschnittliche monatliche Rate mit 803 Euro noch fast doppelt so hoch wie momentan.

Gutes Signal für mehr bezahlbaren Wohnungsbau in Deutschland

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW sieht in der geplanten Wohnrauminitiative der Regierungskoalition ein gutes Startsignal, um mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu schaffen. insbesondere die geplante Sonderabschreibung für Wohnungsneubau im bezahlbaren Mietpreissegment wird vom GdW begrüßt.

Exposé-Angaben sind rechtlich bindend

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der Käufer eines Grundstücks die in einem Exposé beschriebenen Eigenschaften erwarten kann.

BaFin-Jahresbericht: 93 gebilligte Prospekte für Vermögensanlagen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhielt im Jahr 2017 insgesamt 121 Verkaufsprospekte für Vermögensanlagen zur Prüfung, dies seien marktbedingt weniger als im Vorjahr (179). Die BaFin billigte 93 Prospekte (Vorjahr: 77). Die übrigen Verfahren waren bis zum Jahresende laufend. Dies geht aus dem „Jahresbericht 2017“ hervor, den die BaFin vorgelegt hat.

Binäre Optionen: EU-Behörde verbietet Vertrieb an Kleinanleger

Die Europäische Wertpapier- und Marktregulierungsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) hat am 27. März 2018 zum Schutz von Kleinanlegern ein Verbot für den Vertrieb von binären Optionen an Kleinanleger bekannt gegeben. Die Behörde reagiert damit auf häufige und hohe Verluste von Kleinanlegern.

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