deutsches-verbraucherforum.de Aktuelle Informationen, rund um den Verbraucherschutz

Wohnungswirtschaft favorisiert Flächenmodell für die Grundsteuerreform

Click to rate this post!
[Total: 0 Average: 0]

Im April hatte das Bundesverfassungsgericht das System der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die Grundsteuer muss nun spätestens bis zum 31. Dezember 2019 reformiert werden. Wenn dies gelingt, dürfen die derzeit geltenden Regeln für weitere fünf Jahre, längstens aber bis zum 31. Dezember 2024, angewandt werden. Bundesfinanzminister Olaf Scholz diskutiert mit den Länderfinanzministern zwei alternative Vorschläge – ein flächenorientiertes sowie ein ertragswertorientiertes Modell, in das insbesondere die Nettokaltmiete, die Wohnfläche, das Baujahr und die Bodenrichtwerte einfließen sollen. Dabei sollen die Werte alle sieben Jahre aktualisiert werden.

„Das von Bundesminister Scholz bevorzugte Ertragswertmodell droht dabei zu einem bürokratischen Monster zu werden“, erläuterte Axel Gedaschko, Präsident des GdW. Das Verfahren sei so komplex, dass sowohl die Wohnungsunternehmen als auch die Finanzverwaltung vor schier unlösbare Herausforderungen gestellt werden würden. Der notwendige Verwaltungsaufwand stünde in keinem Verhältnis zum Grundsteueraufkommen. „Darüber hinaus drohen in den sowieso schon belasteten Ballungsräumen massive Grundsteuererhöhungen“, so Gedaschko. Das „Scholz-Modell“ sieht einen Mindestwert für die Bemessung der Grundsteuer von 80 Prozent des Bodenwerts vor. Das führt mach Einschätzung des GdW in den großen Hotspots, wo die Bodenwerte sehr hoch sind, dazu, dass insbesondere bei Objekten mit sehr moderaten Mieten häufig der Mindestwert zum Ansatz kommt. In der Folge ziehe die Grundsteuer genau dort massiv an, wo die Wohnungsunternehmen in guten Lagen bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen.

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft appelliert daher an die Politik, sich für ein Flächenverfahren zu entscheiden, das allein auf die Grundstücks- und Gebäudeflächen abstellt. Das wäre einfach zu berechnen und kaum streitanfällig. Außerdem würden regelmäßige und bürokratische Neubewertungen wegfallen. „Dazu gibt es eigentlich keine Alternative – es sei denn, man schafft die Grundsteuer ganz ab“, so Gedaschko.

PRESSEKONTAKT

wwr publishing GmbH & Co. KG
Steffen Steuer

Frankfurter Str. 74
64521 Groß-Gerau

Website: www.wwr-publishing.de
E-Mail : [email protected]
Telefon: +49 (0) 6152 9553589

von factum
deutsches-verbraucherforum.de Aktuelle Informationen, rund um den Verbraucherschutz

Archiv