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MTK Baumanagement UG – Insolvenzeröffnung

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MTK Baumanagement UG (haftungsbeschränkt), Untere Ufergasse 8, 09232 Hartmannsdorf, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31125
vertreten durch den Geschäftsführer Maik Tautenhahn

ergeht ab 03.01.2019 nachfolgende Entscheidung:

1.    Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Vermittlung von Bauaufträgen u.a.) wird am 03.01.2019 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2.    Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Dr. Christoph Munz
Reinhardt & Kollegen Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter GmbH
Horst-Menzel-Straße 4
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 35144 30
Telefax: 0371 35144 31
Email geschäftlich: [email protected]
Website: www.reinhardt-rechtsanwaelte.de

bestellt.

3.    Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen – ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4.    Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 20.02.2019 anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5.    Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

6.    Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 03.04.2019 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.

7. Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

    Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

12 IN 1020/18 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 07.01.2019

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von factum
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