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Mietpreisbremse: BID begrüßt Entscheidung des Landgerichts Frankfurt

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Das Landgericht Frankfurt am Main hat am 27. März 2018 die Mietpreisbremse in Hessen für unwirksam erklärt. Die Kammer habe entschieden, dass das Land die Rechtsverordnung nicht ordnungsgemäß begründet habe. Der Bundesgesetzgeber verlange jedoch eine Begründung, warum ein spezieller Wohnungsmarkt als angespannt gilt und dort die Mietpreisbremse zur Anwendung kommen soll. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

„Wenngleich es noch zur Revision vor dem Bundesgerichtshof kommen kann und die Unwirksamkeit auf die fehlende Begründung zurückzuführen ist, begrüßen wir die grundsätzliche Richtung dieser Entscheidung. Die Einschläge verdichten sich, die Mietpreisbremse wird von vielen Juristen völlig zurecht angezweifelt“, sagt Dr. Andreas Mattner, Vorsitzender der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland und Präsident des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss. „Die Mietpreisbremse gehört abgeschafft. Sie wurde und wird von vielen Experten der Politik, Wirtschaft und Forschung als gescheitert angesehen und ist in erster Linie ein Bürokratiemonster. Die neue Bundesregierung sollte wie im Koalitionsvertrag formuliert das Instrument der Mietpreisbremse evaluieren und nach Ablauf der Geltungsdauer im besten Falle auslaufen lassen. Weitere Verschärfungen, wie sie von der neuen Justizministerin angekündigt worden, sind Augenwischerei. Wir brauchen Anreize und keine Verbotspolitik“, so Mattner.

Quelle: Pressemitteilung BID

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von factum
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