Endlich ein eigenes Haus. Den Traum von den eigenen vier Wänden haben viele. Bei der Finanzierung machen Verbraucher allerdings oft etwas falsch. Die gute Nachricht: Diese Fehler lassen sich leicht vermeiden.
Störung des Hausfriedens durch Drohungen gegen Nachbarn: Vermieter darf fristlos kündigen
Nicht immer verstehen sich die Bewohner eines Mehrfamilienhauses gut. Kommt es zu Streitigkeiten, sollten diese ein bestimmtes Maß nicht überschreiten. Denn wer seine Nachbarn heftig bedroht, ist unter Umständen am Ende seine Wohnung los.
Zunehmender Datenklau am Geldautomaten
Datendiebe haben an Geldautomaten in Deutschland 2017 wieder deutlich häufiger zugeschlagen als vor Jahresfrist. Die Kriminellen nutzen letzte Sicherheitslücken, um aus Kundendaten Profit zu schlagen. Die Branche sieht jedoch keinen Grund zur Sorge.
Immobilienkauf – Preiserhöhung rechtfertigt keinen Schadenersatz
Erst mit der Unterschrift unter einen Vertrag gilt auch der Preis für eine Immobilie. Bis dahin können beide Seiten pokern. Für Käufer kann das teuer werden. Wird die Wohnung am Ende doch teurer als geplant, kann die Finanzierung platzen.
Laut Deutschem Mieterbund treffen sich Mieter und Vermieter seltener vor Gericht
Mieterhöhungen oder Modernisierungskosten können für Mieter eine finanzielle Herausforderung sein. Oft kommt es zum Streit mit dem Vermieter. Vor Gericht landen solche Fälle aber seltener, wie Zahlen des Deutschen Mieterbundes zeigen.
Vermieter darf sogar Dritte zur Besichtigung von Mängeln schicken
Klar ist: Mängel im Mietobjekt müssen Mieter nicht hinnehmen. Allerdings können sie sich nicht aussuchen, wer sich die Mängel ansieht. Wer sich immer wieder weigert, vom Vermieter beauftragten Personen die Tür zu öffnen, geht ein hohes Risiko ein.
Immobilien in Deutschland werden schneller teuer
Immobilien in Deutschland werden immer teurer. Aber nicht nur das: Die Preise steigen schneller.
Deutlich mehr Lehrstellen im Handwerksbereich
Sachsens Handwerker haben im vergangenen Jahr mehr neue Ausbildungsstellen geschaffen. Über 5400 neue Lehrverträge wurden 2017 unterzeichnet (5474), teilte der Sächsische Handwerkstag am Dienstag mit.
Was ändert sich 2018 für die Immobilienbranche?
Das Jahr 2018 bringt für die Immobilienbranche wichtige gesetzliche Änderungen mit sich. Eine wichtige Neuregelung betrifft alle Betriebe der Baubranche. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wurde der Bauvertrag als Unterform des Werkvertrags normiert. Unter anderem steht Verbrauchern nun auch bei Bauverträgen ein Widerrufsrecht zu, sie können zumutbare Änderungen während des Bauprozesses anordnen.
Pädophiler aus Dresden zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt
Ein 41 Jahre alter Pädophiler aus Dresden ist wegen des schweren sexuellen Missbrauchs zweier kleiner Mädchen zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden.